Elektronische Abgangsmeldung in HI-Tier für Schweine, Schafe und Ziegen seit 01.08.2023

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Diese Informationen kommen vom Vet Amt Wuppertal, Solingen, Remscheid. Für Fragen etc. wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kreis!

Tiergesundheit / Tierseuchenprävention

Informationen zu Abgangsmeldungen für Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter

Bezug: Elektronische Abgangsmeldung in HI-Tier für Schweine, Schafe und Ziegen seit 01.08.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des neuen EU-Tiergesundheitsrechts sind seit dem 01.08.2023 für Schweine, Schafe und Ziegen zusätzlich zu der Stichtagsmeldung und der Meldung von Tierzugängen auch die Tierabgänge zu melden.

Alle Tierbewegungen, das bedeutet sowohl Zu- als auch Abgänge, sind innerhalb von 7 Tagen zu melden. Die Meldung erfolgt elektronisch über die HI-Tier Datenbank.

Falls eine elektronische Meldung nicht möglich ist, können die Tierbewegungen alternativ schriftlich an die Abteilung Tierkennzeichnung des Landeskontrollverbandes Nordrhein-Westfalen e. V., Bischofstraße 85, 47809 Krefeld gemeldet werden. Sie erreichen die Abteilung Tierkennzeichnung telefonisch unter 02151-4111-200 oder per E-Mail an tkz@lkv-nrw.de.

Auf der Homepage der HI-Tier Datenbank (https://www.hi-tier.de/) finden Sie jeweils in der Schweine- bzw. Schaf/Ziegen-Datenbank weitere Hinweise zu den aktuellen Änderungen sowie detaillierte Beschreibungen der Tierbewegungsmeldungen.

Analog zur Zugangsmeldung erfolgt die Abgangsmeldung als „Gruppenmeldung“. Dies bedeutet, dass lediglich die Anzahl der Tiere, jedoch keine individuelle Ohrmarkennummer eingegeben werden muss. Bitte beachten Sie, dass bei der Abgangsmeldung die Betriebsnummer des übernehmenden Betriebes benötigt wird. Bei einem Abgang zum Schlachthof ist entsprechend die Betriebsnummer des Schlachthofes anzugeben. Bei Tod oder Verenden am Betrieb ist kein Abgang zu melden, eine Meldung erfolgt nur für Tierbewegungen lebender Tiere.

Die Neuerungen stellen eine Ergänzung der Meldepflichten dar. Alle weiteren Melde- und Dokumentationspflichten bleiben davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag



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