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Beihilfebeschluss – wichtige Informationen der Tierseuchenkasse
Der stimmberechtigte Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW hat in einem Umlaufbeschlussverfahren einen Beihilfebeschluss zu BTV-3-Impfstoffkosten gefasst.
Damit kann die Beihilfe für Impfungen gegen BTV-3 ab Impfdatum Freitag, den 14.06.2024, gewährt werden.
Für Rinder werden 2 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: 2 Impfungen, also 2 x 2 €) gewährt.
Für Schafe werden 1 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: 1 Impfung, also 1 x 1 €) gewährt.
Für Ziegen gibt es keine Beihilfe.
Die Beihilfe muss bei der EU-Kommission freigestellt werden. Nach Validierung durch die EU-Kommission kann die Auszahlung an die Tierhalter erfolgen.
Weitere Informationen können unserer Homepage entnommen werden. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.
Die Tierseuchenkasse NRW