Neuigkeiten zur BTV-3-Impfung

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Beihilfebeschluss – wichtige Informationen der Tierseuchenkasse

Der stimmberechtigte Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW hat in einem Umlaufbeschlussverfahren einen Beihilfebeschluss zu BTV-3-Impfstoffkosten gefasst.

Damit kann die Beihilfe für Impfungen gegen BTV-3 ab Impfdatum Freitag, den 14.06.2024, gewährt werden.

Für Rinder werden 2 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: 2 Impfungen, also 2 x 2 €) gewährt.

Für Schafe werden 1 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: 1 Impfung, also 1 x 1 €) gewährt.

Für Ziegen gibt es keine Beihilfe.

Die Beihilfe muss bei der EU-Kommission freigestellt werden. Nach Validierung durch die EU-Kommission kann die Auszahlung an die Tierhalter erfolgen.

Weitere Informationen können unserer Homepage entnommen werden. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.

Die Tierseuchenkasse NRW