Seit Juli 2007 gelten für die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen neue Regeln. Die EU hat sie in der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 festgelegt. Sinn dieser Verordnung ist die Rückverfolgbarkeit der Herkunft bis zum Geburtsbetrieb. Für eine Tierseuchenbekämpfung ist dieses eine Grundvoraussetzung. Diese Regeln gelten sowohl für gewerbliche Schafhalter, als auch für Hobbyhalter, unabhängig von der Bestandsgröße. Also ab einem Schaf oder einer Ziege.
Die Registrierung von Schaf- und Ziegenhaltern.
Grundlage für die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen ist die Erfassung der Tierhalter. Das geschieht in NRW mit einer Meldung aus unserer Formularsammlung bei der Tierseuchenkasse, die dann auch eine Registriernummer für den Betrieb zuteilt.
Der zweite Schritt ist die Anforderung der Ohrmarken beim Landeskontrollverband. Auch hierfür liegt in der Formularsammlung ein Vordruck bereit, der auch für Nachbestellungen verwendet werden kann.
Welche Ohrmarken sollen eingesetzt werden?
Grundsätzlich müssen alle Schafe und Ziegen vor dem Verlassen des Bestandes, jedoch spätestens 9 Monate nach der Geburt gekennzeichnet werden. Zur Zeit ( 2008 ) sind für Schlachtlämmer, die in Deutschland bleiben und vor dem 12. Monat geschlachtet werden, noch die weißen Ohrmarken mit der Betriebskennzeichnung gestattet. Die neue Regel schreibt aber für die Zukunft eine individuelle Einzeltierkennzeichnung vor. Sie macht nicht nur mehr Arbeit, sondern hat auch große Vorteile. Bei dieser Methode kann man anhand der Nummer das Tier eindeutig erkennen. Die Ohrmarken werden paarweise abgegeben, sodass ein Schaf in beiden Ohren eine Marke mit gleicher Nummer hat. Bei Verlust einer Marke muss die Andere auch entfernt werden und beide Ohren mit einem neuen Nummernpaar versehen werden. Diese Änderung muss dann im Bestandsregister (Formularsammlung „Anlage „C„) vermerkt werden.
weiße Ohrmarke für eine Betriebskennzeichnung
DE = Deutschland
ME = Kfz- Kennzeichen = Kreis-Mettmann
0320674 = Die letzten Ziffern der Betriebsnummer
gelbes Ohrmarkenpaar für eine Einzeltierkennzeichnung |
DE = Deutschland 01 = Tierart = Schaf und Ziege 05 = Bundesland 8 Stellen für die Einzeltierkennzeichnung |
Der Länderschlüssel
Österreich = AT = 040
Belgien = BE = 056
Dänemark = DK = 208
Finnland = FI = 246
Frankreich = FR = 250
Deutschland = DE = 276
Griechenland = EL = 300
Irland = IE = 372
Italien = IT = 380
Luxemburg = LU = 442
Niederlande = NL = 528
Portugal = PT = 620
Spanien = ES = 724
Schweden = SE = 752
Vereinigtes Königreich = UK = 826
Die Bundesländer
01 = Schleswig-Holstein
02 =Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg- Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen
Horst Weischet
Link zum Landeskontrollverband zur Online Bestellung von Ohrmarken
LKV Nordrhein-Westfalen e.V.: Tierkennzeichnung (lkv-nrw.de)