Neuigkeiten Blauzunge: Schlachten und Verbringen von Tieren

Veröffentlicht in: 2023, Neuigkeiten | 0

Weitere Informationen des Landwirtschaftsministeriums zum Verbringen von empfänglichen Tieren (Blauzungenkrankheit, Stand: 19.10.2023)

1. Spezifische Bedingungen, die beim Verbringen von Schlachttieren BTV-empfänglicher Arten auf Grund des BTV-Geschehens in Nordrhein-Westfalen zu beachten sind

Das Verbringen von Schlachttieren zur sofortigen Schlachtung in freie Gebiete in Deutschland ist unter folgenden Bedingungen möglich:

– im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet und

– die Verbringung erfolgt direkt vom Herkunftsbetrieb zum Bestimmungsschlachthof und die Schlachtung wird innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft durchgeführt und

– der Betreiber des Herkunftsbetriebes hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor Verladung entsprechend informiert.

– Die Transportmittel, auf die die Tiere verladen werden, wurden gegen Angriffe von Vektoren geschützt.

Spezifische Bedingungen, die beim Verbringen von Zucht- und Nutztieren BTV-empfänglicher Arten auf Grund des BTV-Geschehens in Nordrhein-Westfalen zu beachten sind

Das Verbringen von Zucht- und Nutztieren in freie Gebiete in Deutschland:

Zurzeit ist dies nicht möglich. Es werden auf Bund-Länder-Ebene Gespräche geführt, um eine Einigung zu erzielen. Das Verbringen von Nutztieren wird in der Arbeitsgruppe Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz in einer Sitzung am 23. und 24.10.2023 behandelt, um für alle Länder einen tragbaren Konsens zu erzielen.

(Quelle: FB Schafe schützen Stand 22.19.2023)

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