Änderung der Stichtagsmeldung ab 2024

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Ab 2024 gibt es neues Vorgehen zur Stichtagsmeldung und gekoppelten Tierprämie

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat mitgeteilt, dass ab 2024 ein anderes Vorgehen zur Stichtagsmeldung gilt. Die Tierseuchenkasse meldet ab dann nicht mehr wie bisher in HIT.

Ab 2024 muss auch in NRW jeder Tierhalter eigenständig bis 15.01. seine Stichtagsmeldung in HIT machen. Wer dies nicht tut, erhält keine gekoppelte Tierprämie (Mutterschafprämie)!

Bitte geben Sie diese Information auch in Ihrem Umfeld weiter. Verspätete HIT-Meldungen führen zu einem Förderausschluss. Aktuell gibt es hierzu keine mögliche Kulanzregelung.

Die Stichtagsmeldung ist verpflichtend für jeden Schafhalter, ungeachtet der Tierzahl oder ob Hobby oder Berufsschäfer.

Entgegen einiger Aussagen und Schriftstücken aus anderen Bundesländern gilt dies auch – wie letztes Jahr vielfach mitgeteilt – für das Jahr 2023. Im Jahr 2023 gilt der 31.01. Nach aktuellem Stand werden keine gekoppelten Prämien ausgezahlt, wenn die Stichtagsmeldung nicht bis spätestens 31.01. erfolgt ist. Auch hierzu gibt es nach aktuellen Stand keine Kulanzregelung.

Da es aktuell unterschiedliche Aussagen in den Bundesländern gibt, sind wir weiterhin in Klärung. Das MLV NRW stimmt sich dazu intensiv mit dem Bundesministerium ab.

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(Quelle: FB Schafeschuetzen)

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